Liebevolle Sanierung der Pestalozzistraße 2
Im Frühjahr 2020 sollen die ersten Mieter einziehen können. Und es sieht gut aus, denn das Dach ist fertig gedeckt, die Fassadendämmung ist angebracht und die neuen Fenster mit braunen Holzrahmen zieren die Straßenseite. Derzeit konzentrieren sich die Handwerker auf die Sanitär-, Heizungs- und Elektroarbeiten im Gebäude. Die Fassade hat noch mal alle Handwerker unter Zeitdruck gesetzt, aber das Baugerüst soll auch noch dieses Jahr zurückgebaut werden. Eine besondere Herausforderung waren die Deckeninstandsetzung des Kellergeschosses und die Abdichtungsarbeiten der Wände und des Bodens. Zwischenzeitlich haben die Trockenbauer mit ihrer Arbeit begonnen und ziehen u.a. neue Wände ein. Im nächste Jahr sind die Maler- und Fliesenlegearbeiten geplant.
Das Dach ist in der Alten Poststraße 41- 41a bereits eingedeckt
Die Dachdecker waren fleißig und stellten die Arbeiten planmäßig fertig. Auch die Fassade ist bis auf den Oberputz schon abgeschlossen und die Bauarbeiten am Giebel und der Hofseite sind voll im Gange. Ebenso sind die Arbeiten an den Zwischendecken erfolgt. Der Fensterbauer hat die Fenster eingesetzt und die Elektrofirma installiert momentan im gesamten Haus eine neue Elektroanlage. Im Dezember wird mit dem Einbau der Sanitärtechnik begonnen. Der Winter kann nun kommen, währenddessen die weiteren Innenausbauten in Angriff genommen werden.
Die Frankfurter Straße 6 – 10 ist nun fertiggestellt
Nach der Fertigstellung der Hofseite können die Mieter nun die wärmende Sonne auf den angebauten Balkonen genießen. Ebenso ist die Gestaltung der Grünanlagen im Innenhof beendet, die nun, wenn das Grün wieder sprießt, einen sehr schönen Rückzugsort zum Entspannen bieten.
Etwa 50 Prozent nur mit Wohnberechtigungsschein!
Zukünftige Wohnungen in der Pestalozzistraße 2 und der Alten Poststraße 41/41a unterliegen Förderrichtlinien.
Die interessanten Altbau-Projekte der GuWo in der Pestalozzistraße und in der Alten Poststraße sollen ab 2020 bezugsfertig werden. Grundrisse und Ausstattung sind top, aber aufgrund der ILB-Förderung sind etwa 50 Prozent nur mit einem WBS-Schein oder mit einem WBS-Schein 40+ anmietbar.
Viele Wohnungen können nur mit WBS-Schein angemietet werden!
Die Wohneinheiten werden dank der Förderung durch das Land Brandenburg zu 50 Prozent mietpreis- und bele- gungsgebunden sein und dementsprechend auch Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen zur Verfügung stehen. Ziel des Programmes ist es, den Neubau und die Sanierung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten zu bewirken. Die Förderrichtlinien regeln z. B. auch die Zimmeranzahl, die Wohnflächen und die Art der Grundrisse. Ein wichtiges Programm, das die GuWo nun auch nutzt.
Einführung einer zweiten Einkommens- grenze in Brandenburg
Mit der Einführung einer zweiten Einkommensgrenze für den WBS Anfang des Jahres ist die Mietwohnraumförderung deutlich erweitert worden. Jetzt haben auch Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, eine geförderte Wohnung zu beziehen, wenn ihre Einkünfte die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein um bis zu 40 Prozent übersteigen. Die Höchstmiete liegt so bei 6,00 Euro pro Quadratmeter. Mieterinnen und Mieter, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben (erste Einkommensgrenze*), zahlen wie bisher 4,90 Euro. Die Zahl der berechtigten Haushalte ist so von bisher einem Drittel auf die Hälfte im Land gestiegen.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines WBS
Generell kann jeder volljährige Bürger, auch Schüler und Studenten sowie Hartz-IV-Empfänger, einen Wohnberechtigungsschein für sich, die Familie oder für eine Lebensgemeinschaft beantragen. Dieser kann im Service-Center der Gubener Stadtverwaltung, Gasstraße 4, beantragt werden. Dazu sind die Einkommensnachweise für alle mitziehenden Personen nötig. Folgende Dokumente sollten Sie dafür mitbringen:
• Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate, Weihnachts- und Urlaubsgeld
• Nachweis über Einkünfte aus Gewerbe- betrieb (Einkommenssteuerbescheid / Einkommenssteuererklärung)
• Rentenbescheid(e)
• Arbeitslosenbescheid(e)
• ALG-II-Bescheid(e), Sozialgeld-, Grundsicherung-, Sozialhilfebescheide
• Nachweis über Art und Höhe erhaltender Unterhaltsleistungen
• Nachweis über Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung • BAB- oder BAföG-Bescheid(e) / Studienbescheinigung
• Lehrvertrag und Nachweis Lehrlingsgeld • Erziehungsgeld
• Nachweis über erhöhte Werbungskosten • Nachweis für Aufwendungen gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
• Schwerbehindertenausweis / Nachweis häusliche Pflege • Heiratsurkunde